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AGB

Vertragsgegenstand

Die für den Veranstalter zeichnungsberechtigte Person bestätigt, dass

  • die Reservierung erst rechtsgültig wird mit der Unterfertigung dieser Nutzungsvereinbarung durch die BAUAkademie Salzburg.
  • die überlassenen Räumlichkeiten und Flächen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden.
  • die für die Veranstaltung geltenden behördlichen Vorschriften unaufgefordert erfüllt werden und dass gegebenenfalls im Einvernehmen mit der BAUAkademie Salzburg vor Veranstaltungsbeginn notwendige behördliche Bewilligungen erwirkt werden.
  • bei der Darbietung von geschützter Musik (durch mechanische oder lebende Musik), die Aufführungsrechte bei der AKM separat zu erwerben bzw. anzumelden sind.
  • die Veranstaltung ist bei der Landespolizeidirektion separat vom Veranstalter zu melden.
  • alle aus der Veranstaltung erwachsenden Kosten, Abgaben, Gebühren und Steuern vom Veranstalter getragen werden.
  • Dekorationsmaterial, Werbematerial und andere Einrichtungen nur nach vorheriger Absprache mit der BAUAkademie Salzburg an den dafür bestimmten Plätzen angebracht bzw. aufgestellt werden.
  • für Dekorationsmaterial, Werbematerial und andere Einrichtungen nur Materialien verwendet werden, die schwer entflammbar, nicht qualmend und nicht tropfend im Sinne der ÖNORM B 3800 sind.
  • die Produktdatenblätter für sämtliche verwendete Stoffe vorliegen.
  • die Fluchtwege, die Notbeleuchtung, Brandbekämpfungseinrichtungen und Brandmelder nicht verstellt oder verhängt werden.
  • alle für die Veranstaltung gewünschten Änderungen und Vorrichtungen nur in Absprache mit der BAUAkademie Salzburg erfolgen und den behördlichen Auflagen und Vorschriften entsprechen. Umbau, Herstellungs- und Abtragungskosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
  • den MitarbeiterInnen der BAUAkademie Salzburg der Zutritt zu den überlassenen Räumlichkeiten und Flächen jederzeit zu gestatten ist.
  • die Bestimmungen der Haus- und der Brandschutzordnung der BAUAkademie Salzburg zur Kenntnis genommen wurden und eingehalten werden.

 

Abrechnung, Reinigung

Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung.

Bei der Bereitstellung von zusätzlichem Personal, Materialien oder Geräten durch die BAUAkademie Salzburg werden die dadurch entstandenen Kosten in der Endabrechnung vorgeschrieben.

 Dem Veranstalter werden die reservierten Räumlichkeiten und Flächen gereinigt zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Reinigung während und nach der Veranstaltung selbst zu organisieren bzw. durchzuführen. Hierfür stellt die BAUAkademie Salzburg einen Reinigungswagen zur Verfügung. Reinigungsmittel und andere Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier etc. sind durch den Veranstalter selbst zu organisieren.

Der Veranstalter hat die Endreinigung nach der Veranstaltung so zu veranlassen, am Folgetag der Veranstaltung die überlassenen Räumlichkeiten und Flächen wieder in ihrem ursprünglichen Zustand wiederhergestellt sind. Veranstaltungsbedingter Abfall (Verpackungen, Dekoration etc.) wird durch den Veranstalter ordnungsgemäß gesammelt (z.B. Säcke, Container) und entsorgt. Die Organisation und die Kosten hierfür übernimmt der Veranstalter.

Die BAUAkademie Salzburg behält sich das Recht vor, bei außerordentlicher Verschmutzung der genutzten Räumlichkeiten, Reinigungskosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Der reibungslose Betrieb der BAUAkademie Salzburg am Tag nach der Veranstaltung muss gewährleistet sein.

 

Kaution

Zur Abdeckung allfälliger Schäden, Nachreinigungen, Malerarbeiten etc. wird eine Kaution in der Höhe von € 1.000,- an die BAUAkademie Salzburg überwiesen. Für zusätzlich darüber hinaus anfallende Schäden haftet der Veranstalter.

Die BAUAkademie Salzburg behält sich das Recht vor, verursachte Schäden die durch die Kaution nicht abgedeckt sind, auf Kosten des Veranstalters beheben zu lassen. Eine gemeinsame Begehung zwecks Feststellung von Schäden sowohl vor als auch nach der Veranstaltung wird stattfinden. Der Begehungstermin vor der Veranstaltung wird mit 14 Uhr am Veranstaltungstag festgelegt. Im Interesse des Veranstalters sollte der verantwortliche Sicherheitsdienst bei dieser Einschulung anwesend sein.

 

Stornobedingungen, Auflösung

Bei Stornierung oder Nichtdurchführung (Rücktritt ab Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung) der Veranstaltung (aus welchen Gründen auch immer) wird folgende Stornogebühr fällig:

  • bis 65 Tage (2 ½ Monate) vor Reservierungsbeginn: kostenlos
  • 64 bis 14 Tage vor Reservierungsbeginn: 50 % des Nutzungsentgeltes
  • 13 bis 3 Tage vor Reservierungsbeginn: 75 % des Nutzungsentgeltes
  • 2 Tage vor Reservierungsbeginn: 100 % des Nutzungsentgeltes

 Die BAUAkademie Salzburg ist berechtigt, diese Vereinbarung fristlos aufzukündigen, wenn

  • bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung bestehenden Gesetzen oder behördlichen Vorschriften widerspricht.
  • durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist.
  • die Räumlichkeiten der BAUAkademie Salzburg infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können.
  • über das Vermögen des Veranstalters zur Einbringung oder Sicherstellung von Geldforderungen gerichtliche Exekutionsmaßnahmen im Sinne der Exekutionsordnung geführt werden.

 Die BAUAkademie Salzburg ist berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen sofort und jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle haftet trotzdem der Veranstalter in vollem Umfang für alle Kosten und eventuell entstandene Schäden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg.

 

 Sicherheitsdienst (Security)

Ein Sicherheitsdienst (Security) in entsprechender Anzahl (6-10 Personen geschultes Fachpersonal) ist durch den Veranstalter während der gesamten Dauer der Veranstaltung vorzuhalten. Die Einweisung erfolgt durch den Veranstalter.

 

Rauchverbot

Im gesamten Gebäude, einschließlich aller Hallen, herrscht absolutes Rauchverbot. Für Raucher stehen in den Freibereichen ausreichend Aschenbecher zur Verfügung.

Das Gebäude ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, welche direkt mit der Berufsfeuerwehr verbunden ist. Für die Einhaltung ist der Veranstalter verantwortlich.

 

Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter ist verpflichtet, der BAUAkademie Salzburg vor Veranstaltungsbeginn den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. € 1.000.000,- nachzuweisen.

Der Veranstalter haftet

  • für die Einhaltung aller in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen, für alle behördlichen Vorschriften und Auflagen sowie alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Veranstaltungsdurchführung.
  • für alle Schäden, die durch Gäste, Besucher und Personal verursacht werden. Die Kosten für die Wiederherstellung werden dem Veranstalter gesondert in Rechnung gestellt.
  • für alle Unfälle mit Personenschäden im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung.
  • für Sachbeschädigungen am Eigentum der BAUAkademie Salzburg.

 Nach der Veranstaltung werden die überlassenen Räumlichkeiten und Flächen durch eine von der BAUAkademie Salzburg beauftragte Person gemeinsam mit den verantwortlichen Personen des Veranstalters besichtigt, um eventuell entstandene Schäden festzustellen.

 

Haftung der BAUAkademie Salzburg

Die BAUAkademie Salzburg haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Die BAUAkademie Salzburg übernimmt keine Haftung für die vom Veranstalter und den Besuchern eingebrachten Gegenstände. Weiters haftet sie nicht bei Unfällen mit Personenschäden die mit der Veranstaltung in direktem Zusammenhang stehen.